Pflegeversicherung

Die Leistungen auf der Grundlage SGB XI umfassen die häusliche Pflege und ergänzende pflegerische Leistungen. Die Feststellung und die Einstufung (Pflegegrade 1 - 5) der Pflegebedürftigkeit erfolgt nach Antragstellung bei der Pflegekasse und nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen.

 

Die Grundpflege beinhaltet:

  • die Körperpflege
  • die Mobilisation/ Lagerung
  • das Einkaufen
  • die Reinigung der Wohnung
  • die Wäschereinigung
  • das Essen zubereiten/ reichen/ verabreichen

 

Unsere Pflegekräfte sind für Notfälle rund um die Uhr erreichbar.

 

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege springt ein, wenn eine private Pflegeperson beispielsweise wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen die pflegerische Versorgung zeitweise nicht gewährleisten kann. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.


Das Budget für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 beträgt 1612 Euro im Kalenderjahr und kann auf Antrag um die Hälfte des Anspruches auf KZP (806,00) aufgestockt werden.


Die Verhinderungspflege kann für die Dauer von max. 28 Tagen oder stundenweise übers Jahr verteilt beantragt werden.


Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen, einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben oder um einen Urlaub zu planen und den Pflegebedürftigen gut versorgt zu wissen.


Bitte sprechen Sie uns an.