Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Auf der Grundlage SGB XI § 45 b steht für Personen mit Pflegegrad 1 - 5 monatlich ein Entlastungsbetrag in Höhe von 131,00 € zur Verfügung. Dieser Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern auf dem Weg der Kostenerstattung durch die Pflegekasse gewährt.
Folgende Entlastungsleistungen können wir Ihnen ermöglichen
- Reinigen der Wohnung (z. B. staubsaugen, staubwischen, wischen, abwaschen, Bett beziehen, Fenster putzen, u.ä.)
- Einkäufe
- Hausordnung
- Wäscheversorgung
- Spaziergänge
- weitere Leistungen auf Anfrage