Krankenversicherung
Folgende Leistungen der Behandlungspflege können beispielsweise von uns auf der Grundlage: SGB V § 37 erbracht werden:
- Blutzucker-, Blutdruck- und Pulsmessung
- Medikamentengabe/Augentropfen
- An- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Verabreichen von Injektionen
- Versorgen von akuten und chronischen Wunden
- Anlegen von Verbänden
Um die häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese Verordnung wird bei Ihrer zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht. Haben Sie Fragen – dann rufen Sie uns an oder sprechen Sie mit Ihrem Arzt.
Unsere Pflegekräfte sind für Notfälle rund um die Uhr erreichbar.