Krankenversicherung

Folgende Leistungen der Behandlungspflege können von uns auf der Grundlage: SGB V § 37 erbracht werden:

  • Blutzucker-, Blutdruck- und Pulsmessung
  • Medikamentengabe
  • Verabreichen von Injektionen
  • Versorgen von Wunden und Anlegen von Verbänden
  • Spezialisierte Krankenbehandlung


Um die häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese Verordnung wird bei Ihrer zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht. Haben Sie Fragen – dann rufen Sie uns an oder sprechen Sie mit Ihrem Arzt.

Unsere Pflegekräfte sind für Notfälle rund um die Uhr erreichbar.